Das Berufsbild des Vermessungsingenieurs

Mit Sachverstand und Verantwortung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
Fachmann für Grundstücksfragen 

Fundierte Qualifikation
Beratung und Kompetenz
Tätigkeitsfelder
Beurkundungsbefugnis
Beliehener Unternehmer
Bundesweit organisiert

Fundierte Qualifikation

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) durchlaufen in der Regel ein Hochschulstudium und eine ergänzende mehrjährige Verwaltungsausbildung, die ihnen fundierte Vermessungs- und Rechtskenntnis in allen Anwendungsgebieten und benachbarten Gebieten des Vermessungswesens vermittelt.

Beratung und Kompetenz

Der ÖbVermIng versteht sich in seiner Berufsausübung als Dienstleister und berät Sie in allen Fragen der Entwicklung Ihres Grundstückes, Ihres Bauvorhabens und alle damit im Zusammenhang stehenden vermessungs- und grundstücksrechtlichen Fragen. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen


  • zum Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien
  • zur Entwicklung Ihrer Immobilien
  • zur Bewertung Ihrer Immobilien
  • zu Planung und Baurealisierung
  • zur Bestellung von Baulasten, Erbbaurechten, zur Höhe von Erbbauzinsen
  • zur bodenordnerischen Maßnahmen
  • zur Vorbereitung und Entwicklung von städtebaulichen Vorhaben ...

Der ÖbVermIng ist auf Grund seiner fundierten und breitgefächerten Ausbildung ein ausgewiesener Experte im privaten und öffentlichen Baurecht und wird Sie gern bei Ihrem Vorhaben begleiten. Er ist Ihr Ansprechpartner bei der baubegleitenden Vermessung, bei Fragen zur Bauüberwachung (u.a. Abweichung der Baurealisierung vom Planwerk / Einhaltung der DIN-Vorschriften) und bei der erforderlichen Beweissicherung.

In allen genannten, nicht abschließend aufgelisteten Aufgabenbereichen wird der ÖbVermIng umfassend beratend tätig. Er wird effiziente und kostengünstige Lösungswege aufzeigen können und alle anstehenden Aufgaben mit hochqualifiziertem Personal und mit modernster Technik lösen.
Die Arbeitsergebnisse des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs berücksichtigen die Interessen des Auftraggebers unter Wahrung der privaten und öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist umfassend tätiger Grundstückssachverständiger. 

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Die Aufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich der Vermessung

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind Organe des öffentlichen Vermessungswesens. Auf der Grundlage des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weiteren gesetzlicher Vorschriften sind sie berechtigt und berufen


  • an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
  • Vermessungen durchzuführen, die der Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters dienen.

Die Tatbestände, die die ÖbVermIng durch vermessungstechnische Ermittlung an Grund und Boden feststellen, können sie mit öffentlichem Glauben beurkunden.

  • Liegenschaftsvermessungen 

    Möchten Sie wissen wo Ihre Grundstücksgrenzen sind ? Wollen Sie einen Grundstücksteil kaufen oder verkaufen und benötigen dazu die Bildung neuer Grenzen ?

    Mit diesen Problemen sind Sie beim ÖbVermIng richtig. Er zeigt Ihnen, wo sich die Grenzen befinden, er fertigt einen Teilungsentwurf, prüft dabei die baurechtlichen Beschränkungen und berät Sie bei der Bestellung von Baulasten. Er bildet die neuen Grenzen, erstellt die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Unterlagen, reicht sie beim Katasteramt ein und prüft schließlich für Sie die Richtigkeit der Fortführungsmitteilungen. Mit diesen Unterlagen kann Ihr Notar die Auflassung im Grundbuch beantragen.

  • Errichtung von Bauwerken und baulichen Anlagen

    Möchten Sie ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie einen Bauantrag stellen und bei Großvorhaben möglicherweise einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan finanzieren?

    Für den Bebauungsplan benötigen Sie eine Planunterlage und für den Bauantrag gemäß der Bauvorlagenverordnung einen Lageplan. Als Auflage aus der Baugenehmigung können weitere Vermessungen erforderlich werden, wie zum Beispiel das Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit (Absteckung), die Überprüfung der Einhaltung von baurechtlichen Linien und Grenzabständen, die Kubatur und Höhenlage des Bauwerkes. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Bauwerk oder die bauliche Anlage zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (z.B. Eintrag in die amtliche Flurkarte) vermessen zu lassen.

    Auf diesem Weg ist Ihnen der ÖbVermIng der richtige Partner. Er berät Sie fachkundig und führt die erforderlichen Arbeiten zuverlässig und nach den gesetzlichen Erfordernissen aus.

Die ÖbVermIng führen weiterhin Arbeiten zur Vermessung so genannter "langgestreckter Anlagen" (z.B. Straßenschlussvermessungen), Grenzregelungen, Flurneuordnungsvermessungen und anderes aus.

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Die Aufgaben im Bereich der Ingenieurgeodäsie, Ingenieurbau, Stahlbau, Verkehrsanlagenbau, Beweissicherung und weiteren Bereichen

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben eine wissenschaftliche Ausbildung mit engem Praxisbezug durchlaufen. Neben ihren öffentlichen Aufgaben sind sie auch kompetente Fachleute für die vermessungstechnische und geometrische Betreuung der Fachgebiete Ingenieurbau, Spezialtiefbau, Verkehrsanlagenbau, Tunnelbau, Stahlbau u.a.

Mit ihren umfassenden Kenntnissen in allen Bereichen der Vermessung und ihrer Ausrüstung an modernstem Instrumentarium für Messung und Berechnung sind sie die idealen Partner für die Umsetzung Ihrer Vorhaben. Sie beraten und bieten problemorientierte Lösungen, sie realisieren die Lösungen messtechnisch, werten die Ergebnisse aus und bewerten sie problemorientiert.

Die ÖbVermIng bedienen Sie mit den kompletten Leistungsbildern der Entwurfs- und der Bauvermessung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Themenblättern. 

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Beurkundungsbefugnis

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur wirkt als Träger eines öffentlichen Amtes im Rahmen seiner Berufsordnung bei der Führung des Liegenschaftskatasters im Land Sachsen-Anhalt mit. Grundlage der Tätigkeit des ÖbVermIng sind das Katastergesetz, das Gesetz über die ÖbVermIng. und weitere hierauf basierende gesetzliche Regelungen.

Bei der Durchführung dieser hoheitlichen Aufgaben ist der ÖbVermIng Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes, seine Tätigkeit ist unparteiisch und rechtlich unabhängig.

Daneben führt er als Freiberufler weitere technische Vermessungen mit privatrechtlichem Charakter aus. In beiden Fällen handelt er nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, untersteht aber bei der Durchführung hoheitlicher Tätigkeiten der Rechts- und Fachaufsicht der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde, die gleichzeitig Mitbewerber ist.

Die Führung des Amtssiegels ist sichtbares Zeichen der Beurkungsbefugnis des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Sie erstreckt sich nach dem Beurkundungsgesetz auf Tatbestände, die der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur am Grund und Boden festgestellt hat. Die Beurkundung ist Ausweis dieser beruflichen Kompetenz. 

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Beliehener Unternehmer

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind mit der Wahrnehmung bestimmter hoheitlicher Aufgaben beliehene Unternehmer. Sie entlasten den Staat, indem sie als Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Aufgaben in Eigenverantwortung wahrnehmen. Die Auftragsabwicklung für den Bürger vollzieht sich in einem durch Verwaltungs- und Verfahrensrecht gesetzlich exakt definierten Rahmen. 
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Bundesweit organisiert

Im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme des Landes Bayern sind ÖbVermIng tätig, derzeit sind ca. 1300 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Bundesverband BDVI e.V. organisiert.

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